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Philipp Voigt

Rechtsanwalt | Strafverteidiger

Kompetent, diskret und durchsetzungsstark.

Ein Strafverfahren ist ein komplexer und belastender Vorgang. Ohne anwaltliche Unter­stützung riskieren Sie, entscheidende Weichen frühzeitig falsch zu stellen. Eine effektive Verteidigung beginnt bereits im Ermittlungs­verfahren – mit einer sorg­fältigen Analyse des Vorwurfs und einer individuellen, strategisch ausgerichteten Beratung.

Sobald Sie mit einem strafrechtlichen Verdacht konfrontiert sind, sollten Sie frühzeitig Kontakt mit Rechts­anwalt Voigt aufnehmen. Er beantragt umgehend Akten­einsicht und bespricht das weitere Vorgehen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Rechtsanwalt Voigt begleitet Sie in allen Stadien des Verfahrens und ist als Rechts­beistand verlässlich an Ihrer Seite, schützt Ihre Rechte und vertritt Ihre Interessen konsequent und engagiert. Er ist sowohl als Wahl­verteidiger als auch als Pflicht­verteidiger tätig.

Portrait Philipp Voigt
„Ich verteidige
Menschen
– nicht Taten.“

Tätigkeitsschwerpunkte

Philipp Voigt ist niedergelassener Rechtsanwalt in Bonn und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Strafrecht

Strafrecht

Im Strafrecht vertritt er seine Mandanten in jedem Stadium eines Strafverfahrens – sei es im Ermittlungs­verfahren (etwa bei einer polizei­lichen Vorladung oder einer Durch­suchung), im gericht­lichen Haupt­verfahren oder im Anschluss daran im Rechtsmittel­verfahren (Berufung oder Revision).

Herr Rechtsanwalt Voigt berät in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere bei:

  • Körperverletzungsdelikten,
  • Sexualdelikten,
  • Kapitaldelikten,
  • Eigentums- und Vermögensdelikten,
  • Verkehrsdelikten,
  • Betäubungsmitteldelikten,
  • Jugendstrafrecht,
  • Opferschutz und Nebenklage,
  • Haftsachen,
  • Berufung und Revision.
Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Neben der Strafverteidigung steht Rechtsanwalt Voigt seinen Mandanten auch im Ordnungs­widrigkeiten­recht zur Seite. Hierzu zählen insbesondere Verfahren wegen Verkehrs­ordnungswidrig­keiten wie Geschwindigkeits­überschreitungen, Abstands-, Handy- oder Rotlicht­verstöße sowie alkohol- und drogen­bedingte Verstöße.

Er berät auch in weiteren bußgeld­rechtlichen Angelegen­heiten, insbesondere bei Vorwürfen mit strafrechtlichem Bezug (z. B. Verstößen gegen Waffen- oder Betäubungs­mittel­recht). Rechtsanwalt Voigt prüft die Erfolgs­aussichten eines Ein­spruchs gegen Bußgeld­bescheide und vertritt seine Mandanten gegenüber Behörden und Gerichten. Auch polizeiliche Maßnahmen, etwa Ladungen zur erkennungs­dienstlichen Behandlung, prüft er für Sie auf deren Recht­mäßigkeit.

Betreuungsrecht

Verfahrenspflegschaften in Betreuungssachen

Darüber hinaus übernimmt Recht­sanwalt Voigt Verfahrens­pflegschaften in Betreuungs­sachen. Als Verfahrens­pfleger macht er die Rechte und Interessen der Betroffenen im gericht­lichen Verfahren geltend, erläutert ihnen den Ablauf und stellt sicher, dass persönliche Anliegen und Vorstellungen angemessen berück­sichtigt werden.

Zur Person

Herr Rechtsanwalt Voigt wurde 1989 in Bonn geboren und hat Rechts­wissen­schaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn studiert. Nach dem Ersten Staats­examen arbeitete er als Wissen­schaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl und als Dozent im Bereich der Zwischen­prüfungs- und der Examens­vorbereitung. Für seine heraus­ragenden Leistungen in der Lehre erhielt er im Jahr 2021 den Lehrpreis des Fach­bereichs Rechts­wissenschaft.

Sein Rechtsreferendariat, das er mit dem Zweiten Staatsexamen erfolgreich abschloss, absolvierte Rechts­anwalt Voigt am Landgericht Bonn mit strafrecht­lichem Schwerpunkt. So absolvierte er Stationen bei der renommierten Kölner Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Ulrike Tasić, in der Jugend­abteilung der Staats­anwaltschaft Bonn und beim 1. Strafsenat des Ober­landes­gerichts Köln, wo er vertiefte Einblicke in das Revision­srecht erhielt.

Den theoretischen Teil des Fachanwalts­lehrgangs im Straf­recht hat Rechts­anwalt Voigt erfolgreich abgeschlossen. Derzeit arbeitet er auch an einem Promotions­projekt, das durch ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung gefördert wurde.

Er ist Mitglied im Bonner Anwalt­verein, im Deutschen Anwalt­verein, in der Arbeits­gemeinschaft Straf­recht des Deutschen Anwalt­vereins und in der Straf­verteidiger­vereinigung Nordrhein-Westfalen.

Portrait von RA Philipp Voigt

Häufig gestellte Fragen an Rechtsanwalt Voigt