Übernehmen Sie auch Mandate als Pflichtverteidiger?
Ja. Ich bin gerne bereit, mich gemäß § 140 StPO als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen und unterstütze Sie bei der Beantragung der Beiordnung. Insbesondere bei schwerwiegenden Tatvorwürfen oder schwieriger Sach- und Rechtslage ordnet Ihnen das Gericht einen Pflichtverteidiger bei. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger Ihres Vertrauens vorzuschlagen. Ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall möglich ist, klären wir am besten frühzeitig in einem persönlichen Gespräch.
Kann ich Sie beauftragen, wenn mein Verfahren nicht in Bonn stattfindet?
Ja. Ich verteidige Mandanten im gesamten Großraum Köln/Bonn, in Nordrhein-Westfalen und – sofern dies im Einzelfall sinnvoll ist – bundesweit. Sprechen Sie mich gerne an, um die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall zu besprechen.
In welchen Fällen kann ich Sie beauftragen?
Ich übernehme Verteidigungen in sämtlichen strafrechtlichen Verfahren – von Bagatellvorwürfen bis hin zu komplexen und schweren Delikten. Dazu gehören u. a. Betäubungsmitteldelikte, Sexualstraftaten, Körperverletzungsdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte, Raub, Erpressung, Betrug, Urkundendelikte, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafverfahren (z. B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten), Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz. Bei strafrechtlichen Vorwürfen jeder Art können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.
Lehnen Sie bestimmte Mandate aus ethischen Gründen ab?
Nein. Jeder Mensch hat in einem Rechtsstaat Anspruch auf eine faire Verteidigung – unabhängig vom Tatvorwurf. Ich setze mich dafür ein, Ihre Verfahrensrechte zu schützen und Sie bestmöglich zu verteidigen. Ich verteidige Menschen – nicht Taten.
Beraten Sie auch in zivil- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten (etwa im Miet-, Familien-, Kauf- oder Baurecht)?
Nein. Ich bin ausschließlich im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und als Verfahrenspfleger im Betreuungsrecht tätig. Diese Spezialisierung ermöglicht es mir, meine Mandanten mit höchster fachlicher Tiefe zu beraten und zu verteidigen. Für zivilrechtliche oder andere rechtliche Fragestellungen empfehle ich Ihnen gerne eine geeignete Kollegin oder einen geeigneten Kollegen.